REHA mobil Berlin Medczinski GmbH

Fabrikstraße 8b, 16761 Hennigsdorf

Der Spezialist für behindertengerechten Fahrzeugumbau

Nach Gründung vor mehr als 50 Jahren als freier Kfz-Meisterbetrieb entstand Ende der 1980er Jahre bei REHA mobil Berlin Medczinski GmbH ein neues Betätigungsfeld – der behindertengerechte Fahrzeugumbau. Nach und nach hat man sich weiter qualifiziert und spezialisiert, so dass die Werkstatt inzwischen ausschließlich im Bereich des behindertengerechten Fahrzeugumbaus tätigt ist, ohne dabei an Automarken oder Hersteller gebunden zu sein.

Individuelle und ausführliche Beratung und Betreuung von körperbehinderten Personen (bis hin zu Schwerstbehinderten) sowie Senioren, bildet den Grundpfeiler der Arbeit. Im Gespräch werden die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse ermittelt. Ganz gleich, ob die Person ein Fahrzeug selbst führen will (Selbstfahrer) oder als Beifahrer mitgenommen werden soll (Passivfahrer).

Egal, ob ein Rollstuhl verladen, die Fahrzeugbedienung direkt am Lenkrad erfolgen muss, fahren nur mit Linksgas möglich ist, oder durch einen Drehschwenksitz der Einstieg in das Fahrzeug erleichtert werden muss. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Ebenfalls können Sie sich zum Thema Fahrzeugkauf und Führerscheinerwerb beraten lassen. Ziel ist es, mobilitätseingeschränkten Personen zu mehr persönlicher Unabhängigkeit und individueller Freiheit im Straßenverkehr zu verhelfen. Mit dem Umzug von Berlin-Kreuzberg nach Hennigsdorf wurde die Werkstatt vergrößert und der Bereich des Umbaus von Behindertentransportwagen konnte erweitert werden.

Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung

Die neue Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – KfzHV ist seit Juni 2021 in Kraft. Dies ist besonders erwähnenswert, denn ein wichtiger Paragraph hat sich geändert – und zwar §5 – Bemessungsbetrag:
Für den Kauf eines Neufahrzeuges kann man ab sofort einen Zuschuss bis max. 22.000,– €,  erhalten. Bisher waren es 9.500,- €.
Im Einzelfall kann auch ein höherer Zuschuss gewährt werden, wenn die Art oder Schwere der Behinderung ein Kraftfahrzeug mit höherem Kaufpreis zwingend erfordert. Die Kosten für die erforderlichen behinderungsbedingten Zusatzumbauten werden zu 100 % übernommen.

Ausführlichere Informationen über die Kraftfahrzeughilfe-Verordnung hat Reha-mobil zusammengefasst und findet man diese hier, den Link zur Verordnung findet man hier.

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Anmerkung der Redaktion:

Du befindest Dich auf der Webseite unseres „Rolli-Portals“, dem BBZ-Branchenbuch, ein Portal des Berliner-Behindertenverbandes und der Berliner-Behindertenzeitung. Dieses Portal wurde geschaffen >von< Menschen mit Behinderung >für< Menschen mit Behinderung. Wir sind stetig bemüht unseren Usern die bestmöglichen und geeignetesten Informationen über dieses Rolli-Portal bekannt zu machen.

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